Ihre EU-Marke (EUTM) schützt Ihre Marke nicht in der Türkei. Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat — für den Schutz in der Türkei ist eine separate Anmeldung beim TÜRKPATENT erforderlich. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie — auf Englisch, vollständig aus der Ferne.
Warum ist eine separate Anmeldung in der Türkei erforderlich?
Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat. Daher gilt eine beim EUIPO registrierte EU-Marke (EUTM) ausschließlich für die 27 EU-Mitgliedstaaten — die Türkei ist nicht eingeschlossen. Das bedeutet:
- Ihre EUTM schützt Sie nicht in der Türkei
- Dritte können Ihren Markennamen in der Türkei registrieren
- Die Türkei gilt das Prioritätsprinzip (first-to-file) — wer zuerst anmeldet, hat Recht
- Eine separate TÜRKPATENT-Anmeldung schützt Ihre Marke vollständig
Der Anmeldeprozess — Schritt für Schritt
Kostenlose Vorrecherche
Wir prüfen die TÜRKPATENT-Datenbank auf identische oder ähnliche Marken in Ihren Zielklassen und informieren Sie über mögliche Konfliktrisiken.
Vollmacht & Anmeldung
Sie unterzeichnen eine Vollmacht (per E-Mail oder Post). Wir reichen die Anmeldung am selben Tag beim TÜRKPATENT ein — vollständig aus der Ferne.
Prüfung → Veröffentlichung → Eintragungsurkunde
TÜRKPATENT prüft die Marke, veröffentlicht sie für eine 2-monatige Widerspruchsfrist und stellt dann die Eintragungsurkunde aus. Wir halten Sie auf Englisch auf dem Laufenden. Widerspruchsverfahren können die Bearbeitungszeit verlängern, sind jedoch die Ausnahme.
Was ist im Preis von $500 enthalten?
- Umfassende Vorrecherche (kostenlos)
- Auswahl der richtigen Nizza-Klassen
- Vorbereitung aller Anmeldeunterlagen
- Einreichung beim TÜRKPATENT
- Vollständige Kommunikation auf Englisch
- Regelmäßige Statusmeldungen bis zur Eintragung
- Vollmachtsabwicklung aus der Ferne
Hinzu kommen amtliche Gebühren an TÜRKPATENT (ca. $300 für Anmeldung und Eintragung), die separat entrichtet werden.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Das gesamte Verfahren wird aus der Ferne abgewickelt. Die Vollmacht kann per E-Mail oder Post unterzeichnet werden. Wir kommunizieren mit Ihnen auf Englisch.
Nein. Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat. Ihre EUTM gilt ausschließlich für die 27 EU-Mitgliedstaaten und bietet keinen Schutz in der Türkei. Eine separate Anmeldung beim TÜRKPATENT ist erforderlich.
Ja. Im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft haben Sie 6 Monate ab Ihrem EUTM-Anmeldedatum Zeit, in der Türkei eine Anmeldung mit Prioritätsdatum einzureichen. So gilt Ihr früheres Datum auch in der Türkei.
In der Regel dauert der Prozess von der Anmeldung bis zur Eintragungsurkunde etwa 6 Monate. Der Schutz beginnt bereits mit dem Anmeldedatum. Widerspruchsverfahren oder besondere Prüfungssituationen können die Bearbeitungszeit verlängern, sind jedoch die Ausnahme.