Ihre EU-Marke (EUTM) schützt Ihre Marke nicht in der Türkei. Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat — für den Schutz in der Türkei ist eine separate Anmeldung beim TÜRKPATENT erforderlich. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie — auf Englisch, vollständig aus der Ferne.

$500
Agenturgebühr
~$300
Amtl. Gebühren
pro Klasse
~$800–$1.400
1–3 Klassen gesamt

Warum ist eine separate Anmeldung in der Türkei erforderlich?

Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat. Daher gilt eine beim EUIPO registrierte EU-Marke (EUTM) ausschließlich für die 27 EU-Mitgliedstaaten — die Türkei ist nicht eingeschlossen. Das bedeutet:

  • Ihre EUTM schützt Sie nicht in der Türkei
  • Dritte können Ihren Markennamen in der Türkei registrieren
  • Die Türkei gilt das Prioritätsprinzip (first-to-file) — wer zuerst anmeldet, hat Recht
  • Eine separate TÜRKPATENT-Anmeldung schützt Ihre Marke vollständig

Der Anmeldeprozess — Schritt für Schritt

1
~2 Stunden

Kostenlose Vorrecherche

Wir prüfen die TÜRKPATENT-Datenbank auf identische oder ähnliche Marken in Ihren Zielklassen und informieren Sie über mögliche Konfliktrisiken.

2
Selber Tag

Vollmacht & Anmeldung

Sie unterzeichnen eine Vollmacht (per E-Mail oder Post). Wir reichen die Anmeldung am selben Tag beim TÜRKPATENT ein — vollständig aus der Ferne.

3
~6 Monate

Prüfung → Veröffentlichung → Eintragungsurkunde

TÜRKPATENT prüft die Marke, veröffentlicht sie für eine 2-monatige Widerspruchsfrist und stellt dann die Eintragungsurkunde aus. Wir halten Sie auf Englisch auf dem Laufenden. Widerspruchsverfahren können die Bearbeitungszeit verlängern, sind jedoch die Ausnahme.

Was ist im Preis von $500 enthalten?

  • Umfassende Vorrecherche (kostenlos)
  • Auswahl der richtigen Nizza-Klassen
  • Vorbereitung aller Anmeldeunterlagen
  • Einreichung beim TÜRKPATENT
  • Vollständige Kommunikation auf Englisch
  • Regelmäßige Statusmeldungen bis zur Eintragung
  • Vollmachtsabwicklung aus der Ferne

Hinzu kommen amtliche Gebühren an TÜRKPATENT (ca. $300 für Anmeldung und Eintragung), die separat entrichtet werden.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Das gesamte Verfahren wird aus der Ferne abgewickelt. Die Vollmacht kann per E-Mail oder Post unterzeichnet werden. Wir kommunizieren mit Ihnen auf Englisch.

Nein. Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat. Ihre EUTM gilt ausschließlich für die 27 EU-Mitgliedstaaten und bietet keinen Schutz in der Türkei. Eine separate Anmeldung beim TÜRKPATENT ist erforderlich.

Ja. Im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft haben Sie 6 Monate ab Ihrem EUTM-Anmeldedatum Zeit, in der Türkei eine Anmeldung mit Prioritätsdatum einzureichen. So gilt Ihr früheres Datum auch in der Türkei.

In der Regel dauert der Prozess von der Anmeldung bis zur Eintragungsurkunde etwa 6 Monate. Der Schutz beginnt bereits mit dem Anmeldedatum. Widerspruchsverfahren oder besondere Prüfungssituationen können die Bearbeitungszeit verlängern, sind jedoch die Ausnahme.

Jetzt Ihre Marke in der Türkei schützen

Agenturgebühr ab $500 · Antwort innerhalb von 24 Stunden · Kommunikation auf Englisch

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